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Denkmal für polnische Opfer

Friedhof, Frauenberger Straße, Euskirchen, Feld 67, Grabanlage - ohne Nr.-

Für die russischen und polnischen Gefallenen wurde bereits 1946 (Anfang der Bauarbeiten 15.03.1946, Fertigstellung 25.04.1946) im Bereich des Grabfeldes 67 ein Ehrenfriedhof mit Gedenkstätte angelegt. Die Bauleitung oblag dem Architekten Heinrich Dahmen aus der Bendenstraße 3 a.

Schlichte, dreiteilige Grabmalwand aus Muschelkalk mit einer schmalen, hochrechteckigen, leicht vorstehenden Stele als erhöhten Mittelteil, flankiert von hochrechteckigen Inschriftenwänden. Die Oberseite der Stele ist flachrund ausgearbeitet und im oberen Viertel ist ein Flachrelief zu sehen. Abgebildet ist ein weißer Adler auf eingetieftem rotem Grund; das polnische Staatswappen. Darunter befindet sich in polnischer und deutscher Sprache die Inschrift: „UNSEREN GEFALLENEN KAMERADEN ZUM EWIGEN GEDENKEN 1939 – 1945“. Auf den Inschriftenwänden stehen die Namen von 23 Gefallenen.

Im Rheinland finden sich zahlreiche Grabanlagen auf denen sowohl gefallene als auch durch Kriegseinwirkung getötete Zivilisten anderer Nationalitäten bestattet wurden. Diese Gräber sind Zeugen vergangener Kriege und Gewalttaten, sind Zeichen der Sinnlosigkeit solcher Unterfangen und weisen auf die ungeheuren Opfer der Kriege hin.

Da ein Großteil der männlichen Bevölkerung 1939 zum Kriegsdienst eingezogen wurde, fehlt deren Arbeitskraft im heimischen Gewerbe, in Industrie und Landwirtschaft. Als Ersatz werden Zwangsarbeiter eingesetzt. Das sind Kriegsgefangene, Häftlinge aus Konzentrationslagern und Zivilpersonen aus den von Deutschland besetzten Gebieten.

Nur zwei Wochen nach Kriegsbeginn, am 13.09.1939, kommen die ersten polnischen Kriegsgefangenen zur Zwangsarbeit in Euskirchen an. Im März 1943 beziffert der Arbeitsamtsbezirk Euskirchen den Anteil der „Ausländer einschließlich Ostarbeiter und Kriegsgefangenen“ auf knapp 25 % der im Bezirk beschäftigten Personen. Der größte Teil von ihnen arbeitet in der Landwirtschaft.

Die meisten Zwangs- und Fremdarbeiter sind in Barackenlagern untergebracht. In einigen Fällen werden auch leerstehende Häuser genutzt. Die Arbeiter unterstehen strenger Bewachung, die sich in ihrer Härte aber je nach Lager und Herkunft der Insassen unterscheidet.